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Erste Erfahrungen mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz Gerade für Angehörige von
dementiell erkrankten Menschen beinhaltete die Einführung eine Hoffnung
auf zusätzliche entlastende Angebote für den oft schwierigen Alltag.
Sind die Hoffnungen erfüllt worden? Erstattung im Rahmen der Tagespflege Die Pflegeversicherung bezuschusst die Tagespflege je nach Pflegestufe von 440 Euro bis 1.510 Euro. Die zusätzlichen maximal 200 Euro pro Monat können z.B. dazu verwandt werden, die Tagespflegestätte häufiger zu besuchen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Entgelte für Verpflegung, die Investitionskosten oder auch die Transportkosten von diesem Betrag zu finanzieren. Erstattung im Rahmen der Kurzzeitpflege Mit dem Betrag des Pflegeleistungsergänzungsgesetztes können Sie die Kurzzeitpflegeeinrichtung länger nutzen. Auch die Entgelte für Unterkunft, sowie die Investitionskosten sind erstattungsfähig. Erstattung von besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung zugelassener Pflegedienste Die Pflegedienste, können solche Angebote zusätzlich zu den üblichen Leistungen anbieten. Dies könnte z.B. eine Betreuung des Pflegebedürftigen über mehrere Stunden zu Hause sein oder die Teilnahme des Kranken an einer Gruppe. Informationen darüber, welcher Pflegedienst solche Leistungen anbietet, erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse Erstattung der vom Land Berlin anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote Alle zuvor nicht genannten Einrichtungen oder Interessensverbände können Angebote entwickeln und die Anerkennung bei der Senatsverwaltung beantragen. So haben z.B. die Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V. und die Alzheimer Angehörigen Initiative e.V. die Anerkennung für Betreuungsgruppen erhalten. Informationen über alle Angebote erhalten Sie ebenfalls bei den Pflegekassen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Eine Liste aktueller Angebote in Berlin finden Sie hier. |