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Wenn
ein Wohnortwechsel erforderlich wird - Wohnangebote
im Kurzüberblick Diejenigen,
die sich noch nie mit alternativen Wohnformen im Alter auseinandergesetzt
haben, denken immer noch: „wer nicht mehr zu Hause wohnen kann, muss ins
Heim“. Doch die Realität sieht anders aus. Die überwiegende Zahl der
alten Menschen lebt zu Hause. Sollte ein Leben zu Hause aus
verschiedensten Gründen doch nicht mehr möglich sein, so gibt es
durchaus Alternativen zu einem Pflegeheim. Wir möchten Ihnen hier kurz
die wichtigsten Unterschiede der Verschiedenen Wohnformen (neben dem
Pflegeheim) darstellen. Seniorenwohnhäuser In
den Seniorenwohnhäusern stehen den Bewohnern 1-2 Zimmer-Appartements mit
unterschiedlicher Ausstattung zur Verfügung. Die Bewohner sollten in der
Lage sein, weitgehend selbständig ihren eigenen Haushalt zu führen. Nur
wenige Wohnungen sind für Rollstuhlfahrer geeignet. Zur
Standardausstattung der Häuser gehören stufenlose Zugänge (ggf.
Fahrstuhl) und beidseitige Handläufe in Fluren und Treppenhäusern.
Teilweise werden auch Grundleistungen gegen Aufpreis, wie Hausnotruf,
Beratung, Vermittlung zu ambulanten Anbietern durch Betreuungskräfte oder
ein erweiterter Hausmeisterdienst angeboten. Voraussetzung für den Einzug
ist in den meisten Fällen ein Wohnberechtigungsschein. Betreutes Wohnen/Service-Wohnen Begriffe
wie „Betreutes Wohnen“, „Service-Wohnen“, „Wohnen mit Service“
oder Service-Wohnanlagen“ sind nicht geschützt. Von daher tragen
preislich und qualitativ sehr unterschiedliche Einrichtungen diesen Namen.
Häufig werden nur die Grundleistungen angeboten, die die Seniorenwohnhäuser
schon immer in ihrem Angebot haben. Den Bewohnern stehen 1-3
Zimmer-Appartements zur selbständigen Lebensführung zur Verfügung. Da
die Ausstattungen relativ komfortabel sind, ist der Mietpreis entsprechend
hoch. Gegen Entgeld stehen für die Bewohner wahlweise Betreuungs- und
Serviceangebote wie Reinigungsdienste, Einkaufsdienste, diverse
Freizeitaktivitäten, 24-Stunden Notrufdienst, Fahrdienste oder Beratung
bereit. Man sollte darauf achten, dass diese Serviceleistungen nur bei
Inanspruchnahme gezahlt werden. Ebenso sollte der Bewohner das Recht
haben, den Anbieter von Leistungen frei zu wählen. Das
Kuratorium Deutsche Altershilfe und der Deutsche Mieterbund empfehlen eine
klare Trennung von Mietvertrag und Betreuungsvertrag mit klaren
Regelungen. Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige Eine
relativ neue Wohnform sind Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige,
meist demenzkranke, alte Menschen. Kennzeichnend für diesen Typ ist, dass
bis zu 8 Menschen in einer Wohnung zusammenleben. Jeder Bewohner hat sein
eigenes Zimmer. Gemeinschaftseinrichtungen werden von allen genutzt. Im
Unterschied zum Heim, wird mit jedem Bewohner ein eigener (Unter-)
Mietvertrag abgeschlossen. Bei der Wahl eines Pflegedienstes muss
Wahlfreiheit bestehen. Vermieter und Pflegeanbieter sind nicht identisch.
Dadurch, dass in einem Haushalt bis zu 8 Pflegebedürftige zusammenleben,
ist in der Regel eine 24 Stundenbetreuung durch Pflegekräfte abgesichert.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch das Sozialamt ganz oder
teilweise die Kosten. Eine Wohngemeinschaft ist nicht unbedingt viel
billiger als ein Pflegeheim, bietet aber eine familiärere Atmosphäre. Allgemeine Tipps zur Auswahl einer Einrichtung Falls es doch zu einem Wohnortwechsel kommt:
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