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Wenn ein Wohnortwechsel erforderlich wird -

Wohnangebote im Kurzüberblick

Diejenigen, die sich noch nie mit alternativen Wohnformen im Alter auseinandergesetzt haben, denken immer noch: „wer nicht mehr zu Hause wohnen kann, muss ins Heim“. Doch die Realität sieht anders aus. Die überwiegende Zahl der alten Menschen lebt zu Hause. Sollte ein Leben zu Hause aus verschiedensten Gründen doch nicht mehr möglich sein, so gibt es durchaus Alternativen zu einem Pflegeheim. Wir möchten Ihnen hier kurz die wichtigsten Unterschiede der Verschiedenen Wohnformen (neben dem Pflegeheim) darstellen.
 

Seniorenwohnhäuser

 In den Seniorenwohnhäusern stehen den Bewohnern 1-2 Zimmer-Appartements mit unterschiedlicher Ausstattung zur Verfügung. Die Bewohner sollten in der Lage sein, weitgehend selbständig ihren eigenen Haushalt zu führen. Nur wenige Wohnungen sind für Rollstuhlfahrer geeignet. Zur Standardausstattung der Häuser gehören stufenlose Zugänge (ggf. Fahrstuhl) und beidseitige Handläufe in Fluren und Treppenhäusern. Teilweise werden auch Grundleistungen gegen Aufpreis, wie Hausnotruf, Beratung, Vermittlung zu ambulanten Anbietern durch Betreuungskräfte oder ein erweiterter Hausmeisterdienst angeboten. Voraussetzung für den Einzug ist in den meisten Fällen ein Wohnberechtigungsschein.
 

Betreutes Wohnen/Service-Wohnen

 Begriffe wie „Betreutes Wohnen“, „Service-Wohnen“, „Wohnen mit Service“ oder Service-Wohnanlagen“ sind nicht geschützt. Von daher tragen preislich und qualitativ sehr unterschiedliche Einrichtungen diesen Namen. Häufig werden nur die Grundleistungen angeboten, die die Seniorenwohnhäuser schon immer in ihrem Angebot haben. Den Bewohnern stehen 1-3 Zimmer-Appartements zur selbständigen Lebensführung zur Verfügung. Da die Ausstattungen relativ komfortabel sind, ist der Mietpreis entsprechend hoch. Gegen Entgeld stehen für die Bewohner wahlweise Betreuungs- und Serviceangebote wie Reinigungsdienste, Einkaufsdienste, diverse Freizeitaktivitäten, 24-Stunden Notrufdienst, Fahrdienste oder Beratung bereit. Man sollte darauf achten, dass diese Serviceleistungen nur bei Inanspruchnahme gezahlt werden. Ebenso sollte der Bewohner das Recht haben, den Anbieter von Leistungen frei zu wählen. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe und der Deutsche Mieterbund empfehlen eine klare Trennung von Mietvertrag und Betreuungsvertrag mit klaren Regelungen.
 

 Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige

 Eine relativ neue Wohnform sind Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige, meist demenzkranke, alte Menschen. Kennzeichnend für diesen Typ ist, dass bis zu 8 Menschen in einer Wohnung zusammenleben. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer. Gemeinschaftseinrichtungen werden von allen genutzt. Im Unterschied zum Heim, wird mit jedem Bewohner ein eigener (Unter-) Mietvertrag abgeschlossen. Bei der Wahl eines Pflegedienstes muss Wahlfreiheit bestehen. Vermieter und Pflegeanbieter sind nicht identisch. Dadurch, dass in einem Haushalt bis zu 8 Pflegebedürftige zusammenleben, ist in der Regel eine 24 Stundenbetreuung durch Pflegekräfte abgesichert. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch das Sozialamt ganz oder teilweise die Kosten. Eine Wohngemeinschaft ist nicht unbedingt viel billiger als ein Pflegeheim, bietet aber eine familiärere Atmosphäre.
 

 Allgemeine Tipps zur Auswahl einer Einrichtung

 Falls es doch zu einem Wohnortwechsel kommt:

  • Informieren Sie sich bei einer Beratungsstelle welche Einrichtung für Sie in Frage kommen würde.
     

  • Vergleichen Sie verschiedene Einrichtungen miteinander

    • So bekommen Sie ein Gespür dafür und wissen besser, was man erwarten kann und was nicht.
       

  • Fragen Sie nach Möglichkeiten des Probewohnens

    • So kann man besser beurteilen, ob die Einrichtung die Richtige ist.
       

  • Lassen Sie sich Blankoverträge mitgeben

    • So können Sie besser mit anderen Einrichtungen vergleichen

Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben und über deren Zusammensetzung informieren. Klären Sie ab, was an zusätzlichen Kosten durch die einzelnen Versorgungspakete auf Sie zukommen kann.

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