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Tipps für die Auswahl eines Pflegedienstes

 

Gemäss dem Motto „ambulant vor stationär“, möchten wir Ihnen gerne ein paar Tipps zu Auswahl eines Pflegedienstes geben, damit Sie sich Entlastung und Hilfe holen können.

 

Wie erfahre ich von einem Pflegedienst?

Erkundigen Sie sich bei Freunden, Nachbarn oder Bekannten ob diese schon selber Kontakt zu einer Pflegestation haben oder von einer wissen, fragen Sie Ihren Arzt / Apotheker, Ihre Krankenkasse / Pflegekasse, bei den Bezirksämtern Abt. Seniorenbetreuung, bei kirchlichen Einrichtungen, bei den verschiedenen Wohlfahrtsverbänden oder einfach über das Branchenbuch unter „Krankenpflege“.

 

Was möchte ich als Entlastungsangebot vom Pflegedienst?

Überlegen Sie sich, wie die Unterstützung aussehen sollte.

 

Wie oft möchte ich die Hilfe in Anspruch nehmen?

Soll der Pflegedienst nur einmal täglich z.B. zur Morgentoilette kommen oder benötige ich Unterstützung beim Baden des Pflegebedürftigen?

 

Wie gehe ich am Besten vor?  

Nehmen Sie Kontakt mit mehreren Pflegediensten in Ihrer Nähe auf.

Bitten Sie um Zusendung von Informationsmaterial um sich einen Überblick zu verschaffen.

Vereinbaren Sie mit den Mitarbeitern des Pflegedienstes ein individuelles Beratungsgespräch.

Klären Sie ab, ob der Pflegedienst mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Das gleiche gilt für den Vergütungsvertrag, der mit den Krankenkassen abgeschlossen sein muss.

Lassen Sie sich nach eingehender Beratung einen Kostenvorschlag über die Leistungen des Pflegedienstes vorlegen, der Ihnen zeigt, wie viel die Pflegekasse zahlt, bzw. Sie übernehmen müssen (die Beratung und Erstellung eines Angebotes sind kostenlos).

 

Worauf Sie ebenso achten sollten:

Welche Leistungen werden durch examinierte Kräfte und welche durch andere Mitarbeiter des Pflegedienstes erbracht?

Können alle Leistungen der ambulanten Pflege durch den Pflegedienst abgedeckt werden (z.B. Spritzen, Verbände, Dekubitusprophylaxe)?

Ist der Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar (Anrufbeantworter oder Direktverbindung)?

Wird die Pflege auch an Wochenenden, an Feiertagen sowie im Bedarfsfall auch in den Nachtstunden gewährleistet?

Aus wie vielen Personen setzt sich ein „Pflegeteam“ zusammen (Regelung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegepersonen)?

Werden die Mitarbeiter fortgebildet?

Wie sieht die Kooperation mit anderen Einrichtungen der Altenhilfe aus (z.B. Tagespflegestätte) und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Hausarzt?

Wird eine Pflegeplanung zusammen mit den Angehörigen besprochen? Wie umfangreich wird die Pflegeleistung dokumentiert und wo wird diese Dokumentation aufbewahrt?

Ob Sie sich für einen privaten oder gemeinnützigen Pflegedienst entscheiden liegt bei Ihnen. Der Pflegedienst sollte für Sie die optimale und günstigste Versorgung bieten.

 

Wichtig für den Vertragsabschluss:

Leistungsnachweise müssen von den Pflegebedürftigen unterschrieben werden. Im Leistungsnachweis dürfen nur die Leistungen aufgeführt werden, die auch erbracht worden sind.

Zusätzliche Leistungen durch den Pflegedienst die die Pflegekasse nicht übernimmt, sollten im Vertrag genau festgelegt werden

Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine langen Kündigungszeiten enthält. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende.

Wird ein stationärer Aufenthalt nötig, eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, ruht der Vertrag während dieser Zeit.

Vergessen Sie einen vereinbarten Pflegetermin abzusagen, dann werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.

Ein vereinbarter Pflegetermin der wegen einer plötzlichen Krankenhauseinweisung ausfällt, darf nicht berechnet werden.

Das Vertragsverhältnis sollte sofort beendet werden wenn der Pflegebedürftige stirbt.

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