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Tipps
für die Auswahl eines Pflegedienstes
Gemäss dem
Motto „ambulant vor stationär“, möchten wir Ihnen gerne ein paar
Tipps zu Auswahl eines Pflegedienstes geben, damit Sie sich Entlastung und
Hilfe holen können.
Wie erfahre
ich von einem Pflegedienst?
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Erkundigen
Sie sich bei Freunden, Nachbarn oder Bekannten ob diese schon selber
Kontakt zu einer Pflegestation haben oder von einer wissen, fragen
Sie Ihren Arzt / Apotheker, Ihre Krankenkasse / Pflegekasse, bei den
Bezirksämtern Abt. Seniorenbetreuung, bei kirchlichen
Einrichtungen, bei den verschiedenen Wohlfahrtsverbänden oder
einfach über das Branchenbuch unter „Krankenpflege“. |
Was möchte
ich als Entlastungsangebot vom Pflegedienst?
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Überlegen
Sie sich, wie die Unterstützung aussehen sollte. |
Wie oft möchte
ich die Hilfe in Anspruch nehmen?
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Soll der
Pflegedienst nur einmal täglich z.B. zur Morgentoilette kommen oder
benötige ich Unterstützung beim Baden des Pflegebedürftigen? |
Wie
gehe ich am Besten vor?
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Nehmen Sie
Kontakt mit mehreren Pflegediensten in Ihrer Nähe auf. |
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Bitten Sie
um Zusendung von Informationsmaterial um sich einen Überblick zu
verschaffen. |
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Vereinbaren
Sie mit den Mitarbeitern des Pflegedienstes ein individuelles
Beratungsgespräch. |
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Klären
Sie ab, ob der Pflegedienst mit der Pflegekasse einen
Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Das gleiche gilt für den Vergütungsvertrag,
der mit den Krankenkassen abgeschlossen sein muss. |
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Lassen Sie
sich nach eingehender Beratung einen Kostenvorschlag über die
Leistungen des Pflegedienstes vorlegen, der Ihnen zeigt, wie viel
die Pflegekasse zahlt, bzw. Sie übernehmen müssen (die Beratung
und Erstellung eines Angebotes sind kostenlos).
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Worauf Sie
ebenso achten sollten:
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Welche
Leistungen werden durch examinierte Kräfte und welche durch andere
Mitarbeiter des Pflegedienstes erbracht? |
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Können
alle Leistungen der ambulanten Pflege durch den Pflegedienst
abgedeckt werden (z.B. Spritzen, Verbände, Dekubitusprophylaxe)? |
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Ist der
Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar (Anrufbeantworter oder
Direktverbindung)? |
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Wird die
Pflege auch an Wochenenden, an Feiertagen sowie im Bedarfsfall auch
in den Nachtstunden gewährleistet? |
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Aus wie
vielen Personen setzt sich ein „Pflegeteam“ zusammen (Regelung
bei Urlaub oder Krankheit der Pflegepersonen)? |
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Werden die
Mitarbeiter fortgebildet? |
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Wie sieht
die Kooperation mit anderen Einrichtungen der Altenhilfe aus (z.B.
Tagespflegestätte) und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit
dem Hausarzt? |
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Wird eine
Pflegeplanung zusammen mit den Angehörigen besprochen? Wie
umfangreich wird die Pflegeleistung dokumentiert und wo wird diese
Dokumentation aufbewahrt? |
Ob Sie sich für
einen privaten oder gemeinnützigen Pflegedienst entscheiden liegt bei
Ihnen. Der Pflegedienst sollte für Sie die optimale und günstigste
Versorgung bieten.
Wichtig
für den Vertragsabschluss:
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Leistungsnachweise
müssen von den Pflegebedürftigen unterschrieben werden. Im
Leistungsnachweis dürfen nur die Leistungen aufgeführt werden, die
auch erbracht worden sind. |
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Zusätzliche
Leistungen durch den Pflegedienst die die Pflegekasse nicht übernimmt,
sollten im Vertrag genau festgelegt werden |
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Achten
Sie darauf, dass der Vertrag keine langen Kündigungszeiten enthält.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum jeweiligen
Monatsende. |
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Wird
ein stationärer Aufenthalt nötig, eine Rehabilitationsmaßnahme
oder eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, ruht der Vertrag während
dieser Zeit. |
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Vergessen
Sie einen vereinbarten Pflegetermin abzusagen, dann werden Ihnen die
Kosten in Rechnung gestellt. |
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Ein
vereinbarter Pflegetermin der wegen einer plötzlichen
Krankenhauseinweisung ausfällt, darf nicht berechnet werden. |
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Das
Vertragsverhältnis sollte sofort beendet werden wenn der Pflegebedürftige
stirbt. |
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